Allgemeine Geschäftsbedingungen

RS Speichenschutz GmbH

 

§ 1 Allgemeines

 

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von

§ 310 Abs. 1 i.-V.-m.- § 14 BGB.

(2) Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, was auch für Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst gilt.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrer mit diesem Vertrag verbundenen wirtschaftlichen Intention möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

 

§ 2 Angebote

 

(1) Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.

(2) Teillieferungen sind zulässig.

 

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

 

(1) Der Käufer hat Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen.

(2) In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tage der Rechungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.

(3) Rechnungsbeträge sind abzugsfrei zu leisten.

(4) Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstandenen Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.

(5) Kommt der Käufer in Verzug, so gilt zwischen den Parteien der Verzugszinssatz unter Handelsleuten. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Der Verkäufer hat das Recht, die Lieferung nur gegen Vorkasse zu erbringen. Dies teilt er dem Käufer schriftlich (Fax / Email genügt) mit.

 

§ 4 Lieferung

 

(1) Lieferzeitangaben sind unverbindlich.

(2) Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Wissen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

(3) Bei Versand auftretende Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandsaufnahme gegenüber dem Transporteur festgestellt werden.

(4) Angebotene Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, stets ab Lieferwerk, ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten.

(5) Mit Warenversand, sei es durch Selbstabholung oder durch Übergabe an das Transportunternehmen, geht das Transportrisiko, auch bei frachtfreier Versendung, auf den Käufer über. Der Verkäufer haftet nicht für Beschädigung und Verlust. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen auf Wunsch des Bestellers und werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der Verkäuferin nicht zulässig.

 

§ 6 Rücktritt

 

Die Verkäuferin ist berechtigt, vom Vertrag - auch teilweise hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung - zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, z.B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Nichteröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

 

§ 7 Mängelansprüche

(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

(2) Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nac

h seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

(3) Weitergehende Ansprüche des Käufers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.

(4) Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache.

 

§ 8 Haftung

 

Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder Garantieübernahmen.

 

§ 9 Rechtswahl

 

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

§ 10 Erfüllungsort

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Süderbrarup.                                            

 

 

 

 

RS Speichenschutz GmbH

Gewerbestraße 13 d

24392 Süderbrarup

 

Tel: 0 46 41 - 9 86 30 23

Fax: 0 46 41 - 9 86 30 24

 

  info@rs-speichenschutz.com

 

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.

08.00 Uhr - 14.00 Uhr

 

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